Wie hoch sind die Grenzwerte für Rauchgase in meiner Einrichtung?
Es gibt keinen allgemein gültigen Leitfaden für die Belastung durch Schweißrauch. Stattdessen erlegt die OSHA zulässige Expositionsgrenzwerte (Permissible Exposure Limit, PEL) für bestimmte Metalle auf, die Grenzwerte über bestimmte Zeiträume hinweg widerspiegeln. Für Aluminium, Eisen und Baustahl beträgt der PEL beispielsweise 5 Milligramm Partikel pro Kubikmeter Luft (5 mg/m3), gemittelt über einen Zeitraum von 8 Stunden. Für Metalle, die giftiger sind, wie Chrom, Mangan, Edelstahl, Nickel und Kadmium, gelten strengere PEL-Werte.
Viele Schweißbetriebe bemühen sich, die von der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH) festgelegten Schwellengrenzwerte (Threshold Limit Value, TLV) einzuhalten. Die Schätzungen des Expositionsniveaus, das ein Arbeitnehmer im Laufe seiner beruflichen Laufbahn tolerieren kann, beruhen auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung und können niedriger sein als die PEL-Werte. Eine Belegstelle für PELs und TLVs ist das von der US-Behörde National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) veröffentlichte Taschenbuch zu chemischen Gefahren, Pocket Guide to Chemical Hazards . Für Ihren Betrieb gelten jedoch möglicherweise zusätzliche staatliche und lokale Anforderungen.